Pergola Baugenehmigung in NRW: Was brauchen Sie dafür?

Pergola Baugenehmigung in NRW: Was brauchen Sie dafür?

Leider kann man nicht so einfach seinen Garten verschönern. So braucht auch eine Pergola eine Baugenehmigung in NRW. Diese Überdachung ist eine beliebte Möglichkeit, den Außenbereich optisch aufzuwerten. Ganz gleich, ob die Pergola im Garten freistehend oder an die Hauswand montiert wird – es bleibt immer die Frage nach der Baugenehmigung offen. Doch benötigt man für den Bau einer Pergola eine Baugenehmigung in NRW?

Wir von PERGOLUX sind Ihre Profis rund um Pergolen, Wintergärten und Co. Gerne zeigen wir Ihnen, worauf es ankommt und welche gesetzlichen Bestimmungen Sie kennen sollten. Wir informieren rund um das Thema Baugenehmigung, wenn es um Ihre Pergola in NRW geht.

Die wichtigsten Fakten zur Baugenehmigung einer Terrassenüberdachung in NRW

Wenn Sie bereits darüber nachgedacht haben, sich eine Pergola zu kaufen, kam bestimmt schon einmal die Frage auf: Brauche ich eine Baugenehmigung? Dass Sie eine Baugenehmigung für eine Pergola in NRW benötigen, ist Ihnen womöglich klar.

Wir von PERGOLUX haben die wichtigsten Fakten für Sie herausgesucht, damit Sie sich schnell einen Überblick über das Thema der Pergola Baugenehmigung in NRW verschaffen können:

  • In NRW sind Terrassenüberdachungen mit einer Tiefe von maximal 4,50 Metern und einer Fläche von maximal 30 Quadratmetern genehmigungsfrei.
  • Eine Pergola oder andere Art der Terrassenüberdachung muss mindestens 3 Meter von der Grenze zum Nachbarn entfernt sein.
  • Die Bauordnung für NRW besagt, dass Auflagen zum Brandschutz erfüllt werden müssen.

Auch wenn Ihre gewünschte Pergola vermeintlich keine Baugenehmigung in NRW benötigt, sollten Sie dies immer im individuellen Fall abklären. Fachleute können Informationen darüber geben, ob es in Ihrem Fall Besonderheiten oder andere Faktoren gibt, die berücksichtigt werden müssen.

Ist für eine Pergola grundsätzlich eine Baugenehmigung in NRW erforderlich?

Terrassenüberdachungen benötigen in NRW eine Genehmigung – dazu gehören auch Pergolen. Allerdings hat das Bundesland eine Regelung für Ausnahmen: Für kleine Pergolen entfällt die Baugenehmigung in NRW häufig.

Verordnungen für Pergolen in NRW bezüglich der Baugenehmigung

Im Land Nordrhein-Westfalen gibt es einige Auflagen, die erfüllt werden müssen. Diese müssen alle Pergolen, die genehmigungspflichtigen in NRW sind, einhalten. Doch auch diejenigen, deren Pergola keine Baugenehmigung in NRW erfordert, müssen sich daran halten.

Um welche Verordnungen geht es im Detail?

  • Bauvorschriften
  • Brandschutz
  • Grenzabstand

Zwar zählen Terrassenüberdachungen nicht zu den kompliziertesten Bauvorhaben, doch es gibt einige Punkte, die Sie beachten müssen bei dem Kauf einer Pergola. Die Baugenehmigung in NRW besagt, es ist nötig, dass Sie für Stützen und ein Dach sorgen. Die Stützen müssen im Brandfall eine ausreichende Dauer standsicher sein. Und das Dach muss von außen durchstrahlende Wärme oder Flugfeuer ausreichend lang widerstandsfähig sein.

Bezüglich des Brandschutzes müssen Sie nicht nur Vorschriften der Pergola Baugenehmigung in NRW beachten. Es ist ebenfalls wichtig, dass Sie Ihre Pergola so errichten, dass sie der Entstehung und Ausbreitung eines Brandes vorbeugt. Bei lichtdurchlässigen Bedachungen wie einem Glasdach gilt, dass das Feuer bei einem Brandfall nicht auf andere Gebäudeteile und Nachbargrundstücke übergehen kann.

Auch der Grenzabstand ist relevant. Wenn die vorgeschriebenen 3 Meter Entfernung zur Nachbargrenze nicht möglich sind, sollten Sie Ihre Nachbarn vor der Errichtung um Erlaubnis fragen. Am besten ist es, dass Sie sich schriftlich bestätigen lassen, dass Ihre Pergola dort errichtet werden darf. Mit der passenden Pergola Baugenehmigung für NRW in der Tasche kann es nicht zu Streitigkeiten kommen.

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Welche Unterlagen sind für eine Pergola-Markise oder Pergola Baugenehmigung in NRW nötig?

Bei jedem Bauvorhaben gilt: Die nötigen Unterlagen müssen vorhanden sein. Sonst sieht es schlecht aus, wenn es zu einer Kontrolle oder einer Überprüfung kommt. Wir von PERGOLUX haben die wichtigsten Unterlagen für Sie zusammengesucht, sodass Sie genau wissen, was Sie brauchen.

Unterlagen für eine Pergola Baugenehmigung in NRW – so einfach geht’s

Benötigen Sie für Ihre Pergola eine Baugenehmigung in NRW? Dann müssen Sie zunächst einen Bauantrag stellen. Diesen müssen Sie an Ihr zuständiges Bauamt stellen. Das entspricht einem Kostenpunkt von etwa 60 bis 120 Euro.

Reichen Sie dazu nicht nur das Bauantragsformular ein. Das Bauamt benötigt für die Ausstellung der Pergola-Baugenehmigung in NRW auch den Grundriss sowie die Baubeschreibung. Wenn Sie bei PERGOLUX eine Pergola bestellen, ist hier bereits eine Baubeschreibung vorhanden, die Sie einreichen können. Des Weiteren benötigen Sie einen Auszug aus der Flurkarte, die Sie im Katasteramt erhalten. Und zu guter Letzt ist noch ein Lageplan mit angrenzenden Grundstücken nötig – diesen erhalten Sie ebenfalls beim Katasteramt.

Nun heißt es: abwarten. Denn bis Sie für Ihre Pergola nicht die Baugenehmigung in NRW erhalten haben, sollten Sie nicht mit dem Bau beginnen. Wenn Sie dies nicht berücksichtigen, können Ihnen Bußgelder oder sogar der Abriss der Pergola drohen. In der Zwischenzeit können Sie sich überlegen, wie Sie Ihre Pergola dekorieren, um sie zu einem echten Hingucker zu machen.

Pergola: Mit Baugenehmigung in NRW bauen

Sobald eine Pergola Baugenehmigung für NRW vorliegt, können Sie eine Pergola im Garten bauen. Während der Antrag für die Baugenehmigung ein aufwändiges Unterfangen ist, ist die Montage einer Pergola einfach – hierfür bieten wir Ihnen auch einen Service an. Somit können Sie sich Ihren Traum erfüllen. Errichten Sie Ihren Rückzugsort auf der Terrasse oder im Garten! Genießen Sie die Stunden dort – allein oder zusammen mit Ihrer Familie und Freunden.

Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, wenn Sie noch Fragen zur Pergola und der Baugenehmigung in NRW haben.

Aber auch zu unseren Produkten bieten wir Ihnen gerne eine Beratung an. Nehmen Sie einfach über Ihren gewünschten Kanal Kontakt mit uns auf. Wir sind via Chat, per Skype oder über FaceTime gerne für Sie da! Sie können auch montags bis freitags in unserem Standort in Fulda vorbeikommen. Bei einer leckeren Tasse Kaffee beraten wir Sie gerne bei Ihren Anliegen.

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